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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen

§ 1. Geltungsbereich der AGB
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge über Übersetzungen oder sonstige Übersetzungs-dienstleistungen (nachfolgend: "Übersetzungen") zwischen Übersetzungen vom Fach (nachfolgend "Übersetzer") und dem jeweiligen Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, nachdem er auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, so gelten diese AGB als Vertragsbestandteil, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur dann verbindlich, wenn er deren Einbeziehung in den Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2. Pflichten des Übersetzers
(1) Der Übersetzer erstellt die beauftragte Übersetzung sorgfältig nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Die Einhaltung eines darüber hinausgehenden besonderen Qualitätsstandards, z. B. DIN EN 15038, muss im Voraus schriftlich vereinbart werden.
(2) Der Übersetzer stellt dem Auftraggeber die Übersetzung in der vertraglich vereinbarten Form (z. B. Datei) zur Verfügung.
§ 3. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber informiert den Übersetzer im Rahmen seiner Anfrage, spätestens jedoch bei Auftrags-erteilung über die gewünschte Ausführungsform der Übersetzung, den Verwendungszweck, sowie den gewünschten Liefertermin.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind oder deren Überlassung vereinbart wurde (Terminologie des Auftraggebers, Glossare, Styleguides, Abbildungen, Tabellen etc.), stellt der Auftraggeber dem Übersetzer unverzüglich nach Erteilung des Auftrags zur Verfügung. Fehler oder Verzögerungen des Liefertermins, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Überlassung von Informationen und Unterlagen an den Übersetzer oder aus der mangelnden oder verzögerten Beantwortung von Rückfragen durch den Auftraggeber ergeben, hat der Übersetzer nicht zu vertreten.
(3) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte am Gegenstand der Übersetzung und stellt sicher, dass eine Übersetzung hiervon erstellt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(4) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler vor Drucklegung beseitigen kann. Dies gilt sinngemäß auch für andere Formen der Veröffentlichung, z. B. im Internet, sofern eine Nachbearbeitung der Übersetzung durch den Auftraggeber erfolgt. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber vor Drucklegung oder anderweitiger Veröffentlichung gegenzuprüfen.
(5) Erfolgt eine Nachbearbeitung der Übersetzung von Auftraggeberseite, so ist dem Übersetzer ein nachkorrigiertes Exemplar zur Verfügung zu stellen.
§ 4. Mängel der Übersetzung
(1) Liegt ein Mangel der Übersetzung vor, so hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Mängelbesei-tigung durch den Übersetzer. Dieser Anspruch muss vom Auftraggeber unter konkreter Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(2) Beseitigt der Übersetzer den geltend gemachten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung durch den Übersetzer als gescheitert anzusehen, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, nach vorheriger Unterrichtung des Übersetzers den Mangel auf dessen Kosten durch einen Drittübersetzer beseitigen zu lassen, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach zwei Nachbesserungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.
§ 5. Haftungsbeschränkung
(1) Der Übersetzer haftet bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Schäden, die durch Computerdefekte, Übertragungsstörungen bei E-Mails oder durch Viren verursacht worden sind, gelten nicht als grob fahrlässig verursacht. Der Übersetzer verwendet zum Schutz gegen Viren eine aktuelle Software.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Schadensersatz wegen einer nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung wird auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt; eine weitergehende Haftung kommt nur in Betracht, sofern und soweit diese durch Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung des Übersetzers gedeckt ist.
(3) Der Haftungsausschluss gem. Absatz 1 und die Begrenzung der Haftung gem. Absatz 2 dieser Regelung gelten nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen eines Mangels der Übersetzung (§ 634 BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr ab Abnahme der Übersetzung.

§ 7. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Informationen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, soweit der Auftraggeber auf die Vertraulichkeit der Information hinweist oder die Art der Information dies nahelegt.
(2) Der Auftraggeber stimmt mit der Auftragserteilung der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen und sonstigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu.
(3) Sofern der Auftraggeber nicht widerspricht, gilt sein Einverständnis zur Nennung seines Namens bzw. seiner Firma als früherer Auftraggeber des Übersetzers auf der Internetseite des Übersetzers unter dem Reiter "Auftraggeber & Referenzen" als erteilt. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen und/oder Löschung seines Namens oder der Firma verlangen.

§ 8. Mitwirkung Dritter
Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Macht der Übersetzer hiervon Gebrauch, so hat er dafür zu sorgen, dass sich diese ebenfalls zur Vertraulichkeit entsprechend § 7 verpflichten.

§ 9. Vergütung
(1) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung von nachweislich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten zusätzlichen Aufwendungen.
(2) Der Übersetzer ist bei umfangreichen Übersetzungen berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Er kann mit dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung auch vereinbaren, dass die Überlassung der Übersetzung von der vorherigen Zahlung der vollständigen Vergütung abhängig ist.
(3) Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart worden, so ist eine nach Art und Schwierigkeit der Übersetzung angemessene und übliche Vergütung geschuldet, die mindestens den jeweils geltenden Sätzen des Justizvergü-tungs- und -entschädigungsgesetzes (derzeit § 11 JVEG) entspricht.
(4) Mehrwertsteuer wird, sofern anfallend, zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
§ 10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich das an der Übersetzung entstandene Urheberrecht vor. Er behält sich ebenfalls sämtliche Urheber- und verwandte Schutzrechte an im Zusammenhang mit der Übersetzung enstandenen Dateien und Datenbanken (z. B. Translation-Memory-Dateien) vor.
§ 11. Verzicht auf Widerrufsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht, wenn der Übersetzer bereits mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
§ 12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Für alle sich aus dem Auftrag oder in Zusammenhang damit ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaft-lichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
§ 14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
 
 
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